
Matthias Laußmann
- Heilpraktiker Physiotherapie
- Manualtherapeut
- Lymphtherapeut
Die Blankoverordnung ist ein innovatives Modell der physiotherapeutischen Versorgung, das es Therapeut:innen erlaubt, den gesamten Behandlungsprozess selbstständig zu steuern. Das bedeutet: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt lediglich die Indikation (z. B. „Schulterbeschwerden“) fest – Art, Dauer und Häufigkeit der Behandlung entscheidet Ihre Physiotherapeutin bzw. Ihr Physiotherapeut direkt.
Im Gesundheitszentrum Alte Brauerei Paderborn profitieren Sie von dieser neuen Freiheit: Unsere erfahrenen Therapeut:innen planen und steuern Ihre Schulterbehandlung individuell – ganz nach Verlauf, Heilungsfortschritt und aktuellem Bedarf. So können wir schneller reagieren, gezielter behandeln und Ihre Genesung optimal unterstützen.
Unsere spezialisierten Physiotherapeut:innen im Gesundheitszentrum Alte Brauerei kombinieren aktive Bewegungstherapie, manuelle Techniken und funktionelles Training – individuell angepasst an Ihre Diagnose und Ihren Heilungsverlauf.
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt eine Blankoverordnung für die Schulter aus. Dabei wird lediglich das Behandlungsziel (z. B. Verbesserung der Schulterbeweglichkeit) angegeben.
Unsere Therapeut:innen übernehmen die gesamte Therapiesteuerung: Wir analysieren Ihre Beschwerden, legen Dauer, Frequenz und Methode der Behandlung fest und passen sie flexibel an Ihren Fortschritt an
Ob Mobilisation, Krankengymnastik, manuelle Therapie oder Training – wir wählen die effektivsten Methoden für Ihre Schultergesundheit und passen sie dynamisch an den Heilungsverlauf an.
Mit der Blankoverordnung gestalten wir Therapie so, wie sie sein sollte: individuell, flexibel und am Heilungsprozess orientiert – für Schulterpatient:innen ein echter Fortschritt!
















Bei der Blankoverordnung entscheidet nicht der Arzt über Art und Anzahl der Behandlungen, sondern die Physiotherapeutin bzw. der Physiotherapeut. Dadurch kann die Therapie flexibler und effizienter gestaltet werden.
Ihr Haus- oder Facharzt kann Ihnen eine Blankoverordnung für bestimmte Indikationen, z. B. Schulterbeschwerden, ausstellen.
Ja, die Behandlung auf Basis einer Blankoverordnung ist eine reguläre Kassenleistung. Sie zahlen lediglich die übliche gesetzliche Zuzahlung (sofern Sie nicht befreit sind).
Aktuell ist sie in bestimmten Modellprojekten und Indikationsfeldern – unter anderem für Schulterbeschwerden – zugelassen. Weitere Anwendungsbereiche sollen folgen.